Vingst – Ein Aspekt bei der Nutzung von E-Scootern fand bislang wenig Beachtung: Das Befahren von privaten Grundstücken, wie z.B. die Wege der GAG-Siedlung an der Nobel- und Thorwaldsenstraße in Köln-Vingst.
Da die Flächen und Verbindungswege der Siedlung größtenteils Privateigentum der GAG sind, sei die Stadt Köln nicht zuständig für die Kontrolle, teilt sie mit. „Hier obliegt dem Eigentümer die Kontrolle bzw. die Ahndung.“ (KStA)
Kommentar: Juristisch hat die Stadt wahrscheinlich recht. Soll aber jetzt die GAG den Verkehr innerhalb der Siedlung überwachen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen? Das wird den Bewohnern aber weniger gefallen .. (rb/MF)



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