Mülheim – Die Rundschau schreibt: „Laut der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) beträgt die Mindestgeländerhöhe für die Radverkehrsfreigabe einer Brücke 1,30 Meter.
Bei bestehenden Brücken können ausnahmsweise auch 1,20 Meter Höhe akzeptiert werden, die ein Überkippen und einen Sturz von Radfahrern nach einem Unfall von der Brücke verhindern sollen.“ Das haben wir bei der Mülheimer Brücke einmal nachgemessen.
Das Original-Geländer – siehe Bild – ist mit 1,15 Meter dauerhaft zu tief und seit Jahrzehnten die Ausnahme von der Ausnahme. Auch die Radwegbreite unterbietet locker jede Norm. Dafür haben die Radler aber nach oben hin jede Menge Platz .. (rb/MF)


